Mitte April 2024 stellte die von der Ampel-Koalition eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Abschlussbericht u.a. zu Möglichkeiten einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches vor. Dieser wird in den §§ 218 ff. StGB aktuell grundsätzlich als zu bestrafendes Unrecht verboten, stigmatisiert und nur unter engen Voraussetzungen straflos gestellt.
Die Expertinnenkommission kommt in ihrem Abschlussbericht nun zum Ergebnis, dass eine umfangreiche Legalisierung und Entkriminalisierung gesetzgeberisch nicht nur möglich, sondern verfassungs- sowie europa- und völkerrechtlich auch geboten ist. Insbesondere sei ein Abbruch in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig und straffrei zu stellen.
Ein Verbot sei verfassungsrechtlich erst nötig, wenn der Fötus alleine lebensfähig sei. Zu keinem Zeitpunkt müsse aber auf das Strafrecht zurückgegriffen werden.
Damit erteilt die Kommission nicht nur der geltenden Rechtslage eine Absage, sie (wieder-)eröffnet mit ihrer Analyse und Bewertung auch bedeutsame rechtliche Liberalisierungsperspektiven, welche durch das unausgewogene Diktum des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1993 (Schwangerschaftsabbruch II) den parlamentarischen Willensbildungsprozessen weitgehend entzogen wurden. Sachsen, Hamburg und Niedersachsen haben auf der Justizministerkonferenz am 5./6. Juni Bundesjustizminister Marco Buschmann darum gebeten, Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen der Expertinnenkommission zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese noch in dieser Legislaturperiode in konkreten Gesetzesvorhaben manifestieren.
(JR, JW)