Kurzmeldung aus der Ausgabe WiSe 2022/2023
von Ottilie Sandmann
Die Proteste der Klimagerechtigkeits-Bewegung Letzte Generation rufen nicht nur in der Bevölkerung gemischte Reaktionen hervor: Auch am Amtsgericht Freiburg herrscht Uneinigkeit über den richtigen Umgang mit den Aktivist:innen. Ende November begannen die Verhandlungen wegen Straßenblockaden im Februar. Am ersten Prozesstag ging es um die Teilnahme an drei Blockaden (Nötigung, § 240 StGB, in drei Fällen), am Tag darauf lediglich um eine einzige. Umso überraschender das Ergebnis: Freispruch am ersten Tag, Verurteilung nach Wünschen der Staatsanwaltschaft am zweiten.
Überraschend ist auch die Begründung des Freispruchs. Die Klimakrise wurde nicht herangezogen, um als Notstandssituation die Tat gem. § 34 StGB zu rechtfertigen oder nach § 35 StGB die Schuld auszuschließen. Der Richter verneinte die Rechtswidrigkeit der Tat bereits anhand des im zweiten Absatz des § 240 StGB vorgesehenen Merkmals der Verwerflichkeit. Eine Straße zu blockieren, um auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam zu machen, sei nicht als verwerflich anzusehen und die Rechtswidrigkeit der Tat von vornherein nicht gegeben.
Die Richterin im zweiten Prozess kam zu einem anderen Schluss, da sie dieses „Fern-Ziel“ vom „Nah-Ziel“ unterschied, Autos zum Stehen zu bringen und Stau zu erzeugen.
Es bleibt spannend, wie die nächste Instanz reagiert. (OS)