Das Landgericht Karlsruhe hat den wegen der Verlinkung des Archivs von linksunten.indymedia.org angeklagten Redakteur des Freiburger Radio Dreyeckland (rdl) vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch) freigesprochen.
Nachdem die Breitseite bereits in der vergangenen Ausgabe ausführlich über die grundrechtswidrigen Hausdurchsuchungen berichtet hatte, hat der akj Freiburg nun auch die mündliche Hauptverhandlung solidarisch vor Ort begleitet. Im Rahmen von insgesamt acht Prozesstagen hat das Gericht geklärt, was vorher schon alle (außer der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem OLG Stuttgart) wussten:
Der rdl-Artikel „Linke Medienarbeit ist nicht kriminell!“ vom 30.07.2022 verstößt nicht gegen das Gesetz. Die umfangreiche Beweisaufnahme hat keine Hinweise darauf ergeben, dass ein verbotener „Verein“ linksunten.indymedia fortexistiert, der unterstützt hätte werden können.
Außerdem hat das Gericht überzeugend begründet, dass die Verlinkung unter Berücksichtigung der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) keine Unterstützungshandlung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt.
Anders sieht das Schwerpunkt-Staatsanwalt Graulich: Nachdem er bereits mehrere Hausdurchsuchungen angeordnet und auf eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen plädiert hat, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er seinen Feldzug gegen die Pressefreiheit fortsetzen und Revision zum Bundesgerichtshof einlegen wird.
Ausführlichere Prozessberichte zu den einzelnen Verhandlungstagen finden sich unter: https://rdlsoli.noblogs.org/.