Türkischsprechen verboten?

„Weil die Kinder in der Schule Deutsch sprechen. In Deutschland​ ist ​die offizielle ​Sprache ​Deutsch.​Ihr​ wollt,​ dass wir Deutsch sprechen. Die Schulen sind Deutsch.“ Diese Sätze stammen aus der Feder einer Drittklässlerin, die im Schwarzwald-Baar-Kreis zur Schule ging. Sie sind Teil einer Strafarbeit, welche die Grundschülerin verfassen musste, da sie sich – entgegen den Schulregeln – in einer Pause auf dem Schulhof mit einer Freundin auf Türkisch unterhalten hatte. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (Az. 2K 3284/20) sollte feststellen lassen, dass diese Strafarbeit rechtswidrig gewesen ist. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, der seit dem 07.10.2022 rechtswirksam ist. Nach dem Vergleich sind sich die Klägerin und das beklagte Land darüber einig, dass die Verhängung der Strafarbeit rechtswidrig war. Weiterhin verzichtete die Klägerin auf die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche​ wegen​ Amtspflichtverletzung​ und​ nahm die hierauf gerichtete Klage zurück. Auch über die Kosten wurde sich geeinigt: Die Beklagte trägt die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; im Verfahren vor den Zivilgerichten werden die Kosten hälftig geteilt. (FF)